Cannabis ab 01.04.2024 legal in Deutschland
Der Bundesrat hat zugestimmt: Ab dem 1. April 2024 wird der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legalisiert. Die Beweggründe der Bundesregierung für dieses Gesetz, die angestrebten Ziele und die Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden im Folgenden erläutert. Hier ein Überblick:
Donnerstag, 22. Februar 2024 | Lesedauer: 3 Min.
Beweggründe für das Gesetz:
Die bisherige Drogenpolitik der Bundesregierung in Bezug auf den Cannabiskonsum stößt an ihre Grenzen. Trotz bestehender Verbote steigt der Konsum von Cannabis, insbesondere unter jungen Menschen, kontinuierlich an. Im Jahr 2021 haben allein in Deutschland mehr als vier Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert. Der illegale Handel mit Cannabis auf dem Schwarzmarkt birgt gesundheitliche Risiken, da die Substanz häufig verunreinigt ist und unbekannte THC-Gehalte aufweist, deren Wirkung für Konsumenten unklar ist.
Ziele des Gesetzes:
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz mehrere Ziele:
- Eindämmung des illegalen Cannabis-Marktes
- Kontrolle der Qualität von Cannabis und Verhinderung der Verbreitung verunreinigter Substanzen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes
- Intensivierung von Aufklärung und Prävention
- Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes
Kernpunkte des Gesetzes:
Das Gesetz umfasst folgende Kernpunkte:
- Erlaubnis für Erwachsene, in begrenzten Mengen Cannabis privat anzubauen (bis zu drei Pflanzen) oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen. Über diese Vereinigungen darf Cannabis kontrolliert an Erwachsene zum Eigenkonsum weitergegeben werden.
- Straffreiheit für den Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm im privaten Raum.
- Verbot von Werbung und Sponsoring für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen.
- Besondere Regelungen für Minderjährige und junge Erwachsene bezüglich des Cannabis-Besitzes und der THC-Gehalte.
- Konsumverbot von Cannabis in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
- Stärkung von Aufklärung und Prävention.
Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz:
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen des Gesetzes. Dies wird unter anderem durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
- Minderjährige dürfen weder Cannabis erwerben noch konsumieren.
- Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strafbar.
- Konsum von Cannabis in Gegenwart von Jugendlichen ist untersagt.
- Es besteht ein Konsumverbot in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen und anderen Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten.
- Minderjährige dürfen keinen Anbauvereinigungen beitreten, und für 18- bis 21-jährige Mitglieder gelten besondere Regelungen bezüglich des THC-Gehalts.
- Es wird keine Werbung für Konsumcannabis oder Anbauvereinigungen zugelassen.
- Es werden verstärkte Aufklärungs- und Präventionsprogramme, einschließlich Frühinterventionen, für Minderjährige implementiert.
Überprüfung der Auswirkungen:
Das Gesetz sieht eine Evaluierung nach Inkrafttreten vor, insbesondere hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit Cannabis.
Nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag wurde es nun auch vom Bundesrat gebilligt. Die Inkraftsetzung ist für den 1. April 2024 geplant, ab dann ist der legale Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland möglich. Ab dem 1. Juli 2024 erhalten auch Anbauvereinigungen die Genehmigung zum Anbau von Cannabis.
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