Entscheidung des Landgerichts Dortmund bezüglich Totschlags an früherer Freundin rechtskräftig
2 min readEntscheidung des Landgerichts Dortmund bezüglich Totschlags an früherer Freundin rechtskräftig
Beschluss vom 14. Februar 2024 – 4 StR 478/23
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24. Mai 2023 abgewiesen. In diesem Urteil wurde der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte seine ehemalige Freundin mit einem Kabelbinder und einem Elektrokabel erdrosselt und ihre Leiche an einem unbekannten Ort versteckt hatte, bevor er sie in der Nähe von Hamm verbrannte. Die Überzeugung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten stützte sich auf eine Vielzahl von Indizien, die eindeutig auf seine Schuld hinwiesen.
Die Revision des Angeklagten, gestützt auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts, erwies sich als erfolglos. Die Überprüfung des Urteils ergab keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten.
Damit ist das Urteil rechtskräftig und bildet den Abschluss eines langwierigen Rechtsstreits, der mit der grausamen Tat begann, die das Leben eines unschuldigen Opfers beendete.
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund – Urteil vom 24. Mai 2023 – 39 Ks-400 Js 228/22-24/22
Karlsruhe, den 23. Februar 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
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